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Flachdachrichtlinie – Rechtliches & Tipps

Die „Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie“ ist das maßgebliche Dokument für Planung, Ausführung und Instandhaltung von Flachdächern in Deutschland. Die Fassung vom 1. Juli 2023 ersetzt die Fassung 2016 ff. und präzisiert zentrale Themen wie Gefälle, Entwässerung, Windsogsicherung und Pflege. Der folgende Leitfaden fasst die Kernpunkte praxisnah zusammen und zeigt, wie jede Anforderung sicher erfüllt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gefälle: Mindestens 2 % in der Fläche, ausgenommen Kehlen und Rinnen. Gefälle ≤ 5 % erlaubt stehendes Wasser. Besondere Ausnahmen ohne Gefälle erfordern Zusatzmaßnahmen.
  • Entwässerung: Jede Dachfläche braucht mindestens einen Haupt- und einen Notablauf. Planung nach „Merkblatt zur Bemessung von Entwässerungen“.
  • Windsogsicherung: Sicherung durch Auflast, Verklebung oder mechanische Befestigung gemäß Abschnitt 2.9 und Anhang I.
  • Pflege & Wartung: Jährliche Wartung, halbjährliche Inspektion, Dokumentationspflicht nach Kapitel 5.

Aufbau und Rechtsstellung der Richtlinie

Die Flachdachrichtlinie besitzt keinen Gesetzesrang, gilt jedoch als anerkannte Regel der Technik. Landesbauordnungen verweisen über die MVV TB verbindlich auf dieses Regelwerk. Abweichungen erfordern einen gleichwertigen Nachweis nach § 3 LBO (Gebrauchstauglichkeit) und § 14 LBO (Brandschutz).

Kapitelstruktur im Überblick

Kapitel Inhalt
1 Allgemeine Regeln, Begriffe, Konstruktionsarten
2 Gestaltungs- und Planungskriterien (Gefälle, Entwässerung, Windsog …)
3 Funktionsschichten (Dampfsperre, Dämmung, Abdichtung …)
4 Details (Anschlüsse, Bewegungsfugen, Brandschutz)
5 Pflege, Wartung, Instandsetzung

Die Gliederung folgt einer klaren Logik: Zuerst Definitionen, dann Planung, anschließend Schichtenaufbau, Detailausbildung und schließlich Erhaltung.

Kapitel 1 – Allgemeine Regeln

1.1 Geltungsbereich

Die Richtlinie gilt für Abdichtungen

  • nicht genutzter Dachflächen, auch extensiv begrünt,
  • genutzter Flächen wie Terrassen, Solardächer, Balkone,
  • erdüberschütteter Decken und befahrener Dachflächen aus Stahlbeton.

Sie gilt nicht für Unterdächer, erdberührte Wände (DIN 18533) oder befahrbare Verkehrsflächen nach DIN 18532.

1.2 Begriffe

Begriff Definition kurz
Abdichtung Wasserdichte Schicht im Dachaufbau.
Dampfsperre Schicht zur Begrenzung der Wasserdampfdiffusion.
Genutzte Fläche Dach, das Personenverkehr oder Technik aufnimmt.
Auflast Beschwerung gegen Windsog, z. B. Kies oder Platten.
Gefällelose Fläche Planmäßiges Gefälle < 2 %; Sonderregeln beachten.
Nutzschicht Belag oberhalb der Abdichtung, z. B. Betonplatten.
Schutzschicht Dauerhafter Schutz vor mechanischer oder thermischer Beanspruchung.

1.3 Konstruktions- und Verlegearten

  • Nicht belüftetes Dach: Abdichtung liegt direkt über der Dämmung. Varianten: verklebt, lose mit Auflast, mechanisch befestigt.
  • Belüftetes Dach: Lüftungsebene trennt Abdichtung von Wärmedämmung.
  • Umkehrdach: Dämmung oberhalb der Abdichtung, lose verlegt unter Auflast.

Kapitel 2 – Gestaltungs- und Planungskriterien

Gefälle und Dachneigung (Abschnitt 2.2)

Unterlagen benötigen ein Mindestgefälle von 2 %. Planer dürfen nur ausnahmsweise gefällelose Flächen ansetzen, z.B. bei intensiver Begrünung oder Retentionsdächern, und müssen dann die Sondervorgaben der Abschnitte 2.7.4 (Stahltrapez) und 3.6.3.2 (Abdichtungen) einhalten.

Entwässerung (Abschnitt 2.3)

Der Hauptablauf sitzt am Tiefpunkt, der Notablauf 5 cm höher. Innenliegende Entwässerung verlangt getrennte Leitungen pro durch Aufkantung abgetrennter Teilfläche. Druckströmende Systeme bedingen temporären Wasseranstau; ihre Abläufe müssen werksseitig einen Anschlussflansch für die Dampfsperre besitzen.

Details (Abschnitt 2.4)

Anschlusshöhen sichern Spritzwasser- und Überflutungsschutz. Durchdringungen benötigen 30 cm Abstand zueinander; bei Flüssigkunststoff genügen 10 cm. Bewegungsfugen werden in Typ I oder II unterteilt; Typ II deckt große Bewegungen ab und verlangt besondere Fugenbänder.

Nutzung der Flächen (Abschnitt 2.5)

Aggregate erfordern 50 cm lichten Abstand zum Belag. Nutzschichten dürfen nicht im Verbund mit der Abdichtung stehen (Ausnahme: Balkon-Flüssigkunststoff und befahrene Flächen).

Windsogsicherung (Abschnitt 2.9)

Planer wählen zwischen drei Sicherungsarten:

  • Auflast: Kies 16/32, 5 cm Mindeststärke; Platten ≥ 400 × 400 × 40 mm; Vegetationssubstrat mit Trocken­gewichtsnachweis.
  • Verklebung: Streifen- oder Vollverklebung nach Tabelle 1; Bemessungslast ≥ 0,4 kN pro Befestiger.
  • Mechanische Befestigung: linien- oder punktweise; Mindestbemessungslast 0,5 kN nach Anhang I; Befestigungsabstand ≥ 20 cm.

Anhang I liefert Tabellenwerte für Gebäude bis 25 m Höhe und Dachneigung < 5°. Für größere Gebäude oder exponierte Lagen fordert die Richtlinie einen Einzelnachweis.

Kapitel 3 – Funktionsschichten

Dampfsperre (Abschnitt 3.3)

Die Sperre begrenzt Diffusion und darf vollflächig oder streifenweise verklebt werden. Bei Begrünungen empfiehlt die Richtlinie sd-Werte > 1500 m.

Wärmedämmung (Abschnitt 3.4)

Dämmstoffe müssen druckfest zur Aufnahme von Auflasten sein. EPS unter leichtem Oberflächenschutz benötigt zusätzliche Maßnahmen gegen horizontale Kräfte (Abschnitt 2.8).

Abdichtung (Abschnitt 3.6)

Bitumenbahnen: zweilagig bei genutzten Dachflächen.
Kunststoff-/Elastomerbahnen: lose verlegt mit Auflast oder mechanisch befestigt.
Flüssigkunststoffe: mind. 3 mm Trockenfilm in der Fläche, 4 mm an Anschlüssen.

Schutz- und Oberflächenschichten (Abschnitte 3.7 – 3.8)

Schutzlagen verhindern mechanische Beschädigungen. Oberflächenschutz verbessert UV-Beständigkeit; Kies gilt gleichzeitig als Windsogsicherung.

Kapitel 4 – Details

  • Klemmkonstruktionen sichern Abdichtungen an aufgehenden Bauteilen.
  • Anschlüsse an Türen und Fenster benötigen barrierefreie Schwellen mit vollflächiger Abdichtung.
  • Dachrandabschlüsse müssen Brandweiterleitung verhindern; Profilhohlräume werden mit Mineralwolle geschlossen.
  • Entwässerungsdetails (Abschnitt 4.8) schreiben DIN EN 1253-2-konforme Abläufe vor, Flanschaufnahme und Kiesfang inklusive.

Kapitel 5 – Pflege, Wartung, Instandsetzung

Inspektion

Die Richtlinie fordert halbjährliche Inspektionen durch Fachkundige. Das Protokoll dokumentiert alle Schäden und empfiehlt Maßnahmen.

Wartung

Mindestens einmal jährlich: Abläufe reinigen, Kiesverwehungen ausgleichen, Pflanzenbewuchs entfernen. Art und Umfang regelt ein Wartungsvertrag.

Instandsetzung

Bitumenbahnen: Blasen öffnen, trocknen, neu abdichten. Kunststoffbahnen: beschädigte Felder entfernen, neue Bahn schweißen. Flüssigkunststoff: systemgerecht überarbeiten.

Praktische Umsetzung – vom Konzept zur Ausführung

Konstruktionsarten

Typ Abdichtung Verlegeart
Nicht belüftet, Gefälle Bitumenbahnen Vollverklebung
Nicht belüftet, Gefälle Kunststoff/Elastomer Lose mit Auflast
Mechanisch befestigt Kunststoff/Elastomer Punkt-/Linienbefestigung
Umkehrdach Kunststoff/Elastomer Lose mit Auflast
Belüftet Bitumenbahnen Vollverklebung

Diese Beispiele stammen aus Abschnitt 1.3 und zeigen, wie vielfältig die Richtlinie Konstruktionsarten abbildet.

Checkliste zur Richtlinienkonformität

  1. Gefälleplan mit ≥ 2 % erstellen.
  2. Entwässerung mit Haupt- und Notabläufen dimensionieren.
  3. Abdichtungslagen und Sicherungsart gegen Windsog festlegen.
  4. Anschlusshöhen, Bewegungsfugen und Brandriegel planen.
  5. Wartungsvertrag abschließen, Inspektionsintervalle definieren.

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Flachdachrichtlinie – Häufige Fragen und Antworten

Wie oft verlangt die Richtlinie eine Dachinspektion?

Halbjährlich, üblicherweise im Frühjahr und Herbst, um Witterungsschäden früh zu erkennen.

Gilt das Mindestgefälle von 2 % für begrünte Dächer?

Ja. Nur in begründeten Sonderfällen (intensive Begrünung, Retention) darf auf Gefälle verzichtet werden, wenn Zusatzmaßnahmen greifen.

Wie wird die Windsogsicherung bei Gebäuden > 25 m Höhe nachgewiesen?

Durch Einzelnachweis nach den „Hinweisen zur Lastenermittlung“; Tabellenwerte aus Anhang I reichen nicht aus.

Welche Abdichtungsart empfiehlt die Richtlinie für Dachterrassen?

Zweilagige Bitumenabdichtung oder Flüssigkunststoff mit mindestens 4 mm Schichtdicke an Anschlüssen, ergänzt durch Nutzschicht auf Stelzlagern.

Muss jede Dachfläche einen Notablauf erhalten?

Ja. Unabhängig von der Größe ist mindestens ein Notüber- oder Notablauf pro Fläche vorgeschrieben.

Ersetzt eine Kiesauflast die mechanische Befestigung in Eckbereichen?

Nur wenn das Trockengewicht die Windsogwerte nach Abschnitt 2.9.2 erreicht. Rand- und Eckzonen erfordern oft zusätzliche Befestigung.

Welche Unterlagen sind für die Wartung zu führen?

Inspektions- und Wartungsprotokolle mit Fotodokumentation, Materialchargen und Prüfberichte aller Naht- und Dichtigkeitsprüfungen.

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