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Fassadendämmung-Förderung: BAFA, KfW und Steuerbonus

Eine Fassadendämmung-Förderung senkt die Investition, wenn Antrag, Dämmwert und Förderweg zur Sanierung passen. Für einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es 15 Prozent BAFA-Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan sind 20 Prozent möglich. Wer umfassend zum Effizienzhaus saniert, prüft den KfW-Kredit. Alternativ bleibt der Steuerbonus nach § 35c EStG.

Fassadendämmung-Förderung: Das Wichtigste in Kürze

  • Für eine Fassadendämmung gibt es 15 Prozent BAFA-Zuschuss, wenn die Dämmung als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle geplant wird und die Fördervorgaben erfüllt.
  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt die Förderung für Fassadendämmung auf 20 Prozent, da der iSFP-Bonus den BAFA-Grundzuschuss um 5 Prozentpunkte erhöht.
  • Der KfW-Kredit 261 passt zur Fassadendämmung, wenn die Dämmung Teil einer Sanierung zum Effizienzhaus ist, nicht wenn nur eine einzelne Fassadenmaßnahme umgesetzt wird.
  • Laubinger & Russ prüft die Fassade vor Ort und erstellt eine klare Angebotsgrundlage, damit Eigentümer, Energieberater und Förderstellen mit nachvollziehbaren Angaben weiterarbeiten können.
Was zählt als Fassadendämmung?

Eine Fassadendämmung verbessert den Wärmeschutz der Außenwand. Je nach Gebäude kommen Kerndämmung, Wärmedämmverbundsystem, vorgehängte hinterlüftete Fassade oder Klinkerfassade mit Dämmung infrage. Welche Variante passt, hängt vom Wandaufbau, Zustand der Fassade und gewünschten Ergebnis ab.

Was kostet eine Fassadendämmung 2026?

Eine Fassadendämmung kostet 2026 je nach Dämmart grob 20 bis 300 Euro pro m². Die niedrigsten Fassadendämmung-Kosten entstehen meist bei einer Kerndämmung. Deutlich höher liegen die Kosten bei Wärmedämmverbundsystemen, vorgehängten hinterlüfteten Fassaden und Klinkerfassaden mit Dämmung.

Art der Fassadendämmung Kosten pro , Richtwert
Kerndämmung / Einblasdämmung ca. 20 bis 60 Euro pro m²
Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ca. 90 bis 140 Euro pro m²
Vorgehängte hinterlüftete Fassade ca. 90 bis 300 Euro pro m²
Klinkerfassade mit Dämmung ca. 150 bis 300 Euro pro m²

Der Quadratmeterpreis liefert nur die erste Orientierung. Für den Gesamtpreis zählen auch Gerüst, Arbeitszeit, Dämmstoff, Untergrund, Fensteranschlüsse, Sockel, Dachüberstände, Fallrohre und mögliche Vorarbeiten.

Gerade bei älteren Gebäuden verändern Risse, loser Putz, schwer zugängliche Fassadenflächen oder viele Fenster den Aufwand. Deshalb entsteht eine belastbare Kalkulation erst nach einem Aufmaß und einer Prüfung am Gebäude.

Laubinger & Russ prüft bei einem Vor-Ort-Termin, welche Dämmart technisch passt und welche Kostenpositionen wirklich anfallen. So entsteht ein Angebot, das nicht nur den m²-Preis nennt, sondern die Arbeiten rund um die Fassade nachvollziehbar abbildet.

Welche Förderung gibt es für die Fassadendämmung?

Für die Fassadendämmung gibt es in Deutschland drei Wege zur Förderung. Entscheidend ist zuerst die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden, wenn Sie einen BAFA-Zuschuss oder einen KfW-Kredit nutzen möchten.

  • BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen: Das BAFA fördert die Fassadendämmung als Maßnahme an der Gebäudehülle mit 15 Prozent Zuschuss. Gefördert werden unter anderem Außenwände, wenn die Maßnahme die energetischen Vorgaben erfüllt.
  • KfW-Kredit 261 für Effizienzhaus-Sanierungen: Die KfW bietet für eine Sanierung zum Effizienzhaus einen Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich gibt es je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe einen Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent.
  • Steuerbonus nach § 35c EStG: Alternativ können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen, maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Das gilt für selbstgenutztes Wohneigentum, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Förderwege nicht doppelt nutzen
BAFA-Zuschuss, KfW-Kredit und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Fassadendämmung nicht beliebig kombinieren. Wenn Sie den Steuerbonus nutzen, können Sie für dieselbe Maßnahme keinen BAFA-Zuschuss oder KfW-Förderkredit ansetzen.

Wie erhalte ich den BAFA-Zuschuss für meine Fassadendämmung?

Den BAFA-Zuschuss für eine Fassadendämmung erhalten Eigentümer, wenn die Dämmung als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle geplant wird und die Förderbedingungen erfüllt. Der Zuschuss liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, steigt er auf 20 Prozent.

Das BAFA berücksichtigt pro Wohneinheit bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten. Mit iSFP steigt dieser Betrag auf bis zu 60.000 Euro. Außerdem braucht die Maßnahme einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten.

Der Antrag muss vor Beginn der Fassadendämmung gestellt werden. Spätestens zur Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung vorliegen, damit der Vertrag erst bei Förderzusage wirksam wird oder bei ausbleibender Zusage aufgelöst werden kann.

Welche Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss gelten

Damit die Förderung für Ihre Fassadendämmung infrage kommt, müssen diese Punkte vor Beginn erfüllt sein:

  • Bestandsgebäude: Der Zuschuss gilt für Sanierungen an bestehenden Gebäuden, nicht für reine Neubauarbeiten.
  • Antrag vor Beauftragung: Der BAFA-Antrag muss eingereicht werden, bevor Sie den Handwerksbetrieb verbindlich beauftragen.
  • Energieeffizienz-Experte: Ein zugelassener Energieberater erstellt die technischen Förderunterlagen.
  • Dämmwert der Außenwand: Die Fassade muss nach der Sanierung in der Regel einen U-Wert von maximal 0,20 W/m²K erreichen.
  • Mindestinvestition: Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 300 Euro brutto betragen.

Wie erhalte ich den KfW-Kredit für meine Fassadendämmung?

Den KfW-Kredit für eine Fassadendämmung erhalten Eigentümer, wenn die Dämmung Teil einer Sanierung zum Effizienzhaus ist. Anders als beim BAFA-Zuschuss geht es hier nicht um eine einzelne Fassadenmaßnahme, sondern um einen größeren Sanierungsplan für das gesamte Gebäude.

Über das KfW-Programm Wohngebäude, Kredit 261 sind bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit möglich. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent, je nachdem, welche Effizienzhaus-Stufe erreicht wird. Ein Energieeffizienz-Experte ist dafür Pflicht.

Welche Voraussetzungen für den KfW-Kredit gelten

Damit der KfW-Kredit für Ihre Fassadendämmung infrage kommt, muss die Maßnahme in eine umfassendere energetische Sanierung eingebunden sein:

  • Effizienzhaus-Ziel: Ihr Gebäude muss nach der Sanierung eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe erreichen.
  • Energieeffizienz-Experte: Ein zugelassener Energieberater plant die energetische Sanierung mit und bestätigt die Förderfähigkeit.
  • Antrag über Finanzierungspartner: Der Antrag läuft nicht direkt über die KfW, sondern über eine Bank, Sparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner.
  • Antrag vor Vorhabenbeginn: Der Kredit muss vor dem Start der Sanierungsarbeiten beantragt werden.
  • Fassadendämmung als Teilmaßnahme: Die Dämmung der Außenwand kann in den Sanierungsplan einfließen, wenn sie zum Effizienzhaus-Ziel beiträgt.

BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit: Welche Schritte bis zur Förderung nötig sind

BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit unterscheiden sich beim Förderweg, folgen aber einer ähnlichen Reihenfolge. Erst wird geprüft und geplant, dann beantragt, danach beauftragt und ausgeführt.

  • Schritt 1: Energieeffizienz-Experten einbinden

Der Energieberater prüft Gebäude, Dämmaufbau und Förderweg. Beim BAFA-Zuschuss geht es um die Einzelmaßnahme an der Fassade, beim KfW-Kredit um die Sanierung zum Effizienzhaus.

  • Schritt 2: Fassadendämmung fachlich planen

Dämmart, Dämmstoff, Dämmstärke, Putzaufbau, Gerüst, Vorarbeiten und Anschlüsse müssen zum Gebäude passen. Die Planung bildet die Grundlage für Angebot und Förderantrag.

  • Schritt 3: Angebot vom Fachbetrieb einholen

Das Angebot sollte die Arbeiten nachvollziehbar aufschlüsseln. Dazu zählen Material, Gerüst, Untergrundvorbereitung, Anschlussdetails, Putzaufbau und mögliche Zusatzarbeiten.

  • Schritt 4: Förderantrag stellen

Der BAFA-Antrag wird direkt über das BAFA gestellt. Der KfW-Kredit läuft über Bank, Sparkasse oder Finanzierungspartner. Wichtig ist in beiden Fällen: Der Antrag muss vor der verbindlichen Beauftragung gestellt werden.

  • Schritt 5: Fassadendämmung ausführen lassen

Nach Antragstellung und Freigabe führt der Fachbetrieb die Arbeiten nach dem geplanten Aufbau aus.

  • Schritt 6: Nachweise einreichen

Nach Abschluss werden Rechnungen und technische Nachweise eingereicht. Beim BAFA folgt die Zuschussauszahlung, beim KfW-Kredit wird der Tilgungszuschuss auf den Kredit angerechnet.

Laubinger & Russ kann den offiziellen Förderantrag nicht ersetzen. Unser Fachbetrieb unterstützt aber bei der Vorbereitung, prüft die Fassade vor Ort und erstellt ein Angebot, das Eigentümer, Energieberater und Finanzierungspartner für die weitere Planung nutzen können.

Wie kann ich die Fassadendämmung steuerlich geltend machen?

Die Fassadendämmung lässt sich alternativ zur BAFA- oder KfW-Förderung über die Steuer geltend machen. Grundlage ist § 35c Einkommensteuergesetz. Eigentümer können 20 Prozent der Sanierungskosten direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Die Ermäßigung wird über drei Jahre verteilt: 7 Prozent im ersten Jahr, 7 Prozent im zweiten Jahr und 6 Prozent im dritten Jahr.

Die steuerliche Förderung passt vor allem dann, wenn keine BAFA- oder KfW-Förderung genutzt wird oder der Antrag vor Beginn der Arbeiten nicht rechtzeitig gestellt wurde. Für dieselbe Fassadendämmung dürfen Steuerbonus und staatliche Förderung nicht kombiniert werden.

Welche Voraussetzungen für den Steuerbonus gelten

Damit die Fassadendämmung steuerlich anerkannt wird, müssen diese Punkte erfüllt sein:

  • Selbstgenutztes Wohneigentum: Die Immobilie muss selbst bewohnt werden.
  • Gebäudealter: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sein.
  • Fachbetrieb: Die Arbeiten müssen von einem zugelassenen Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Bescheinigung: Nach Abschluss wird eine Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster benötigt.
  • Keine Doppelförderung: Für dieselbe Maßnahme darf kein BAFA-Zuschuss und kein KfW-Kredit genutzt werden.

Die Kosten werden über die Einkommensteuererklärung angesetzt. Dafür reichen Eigentümer Rechnungen, Zahlungsnachweise und die Bescheinigung des Fachunternehmens ein. Barzahlungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.

Bescheinigung für die Steuerermäßigung nicht vergessen


Wenn Sie Ihre Fassadendämmung steuerlich geltend machen möchten, brauchen Sie eine Bescheinigung energetischer Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz. Diese Bescheinigung füllt nicht der Eigentümer selbst aus. Sie wird vom ausführenden Fachunternehmen oder von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt.

Laubinger & Russ kann als ausführender Fachbetrieb die notwendigen Angaben zu den ausgeführten Fassadenarbeiten bereitstellen, damit die steuerliche Geltendmachung sauber vorbereitet werden kann.

So wählen Sie die passende Förderung für Ihre Fassadendämmung

Welche Förderung zur Fassadendämmung passt, hängt vom Umfang der Sanierung ab. Der BAFA-Zuschuss eignet sich meist, wenn Sie gezielt die Außenwand dämmen lassen. Der KfW-Kredit passt eher, wenn die Fassadendämmung Teil einer größeren Sanierung zum Effizienzhaus ist. Der Steuerbonus kommt infrage, wenn Sie die Kosten über die Einkommensteuer geltend machen möchten.

Wichtig ist die Reihenfolge. BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit müssen vor der Beauftragung beantragt werden. Beim Steuerbonus läuft der Nachweis später über die Steuererklärung, dafür brauchen Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und eine Bescheinigung nach amtlichem Muster.

Vorteile mit Laubinger & Russ als Fachbetrieb für Dach und Fassade:

  • Prüfung am Gebäude: Der Zustand der Fassade, kritische Anschlüsse und mögliche Vorarbeiten werden direkt vor Ort eingeschätzt.
  • Saubere Angebotsgrundlage: Die geplanten Arbeiten werden nachvollziehbar benannt, damit Energieberater und Eigentümer mit klaren Angaben weiterplanen können.
  • Blick für Übergänge: Sockel, Fenster, Dachanschlüsse und Fallrohre werden früh mitgedacht, weil diese Bereiche für Dämmung und Förderung relevant sein können.
  • Fachgerechte Ausführung: Fassadendämmung, Putzaufbau und Anschlussarbeiten werden passend zum Gebäude geplant und ausgeführt.

So entsteht eine Fassadendämmung, bei der Förderweg, Angebot und Ausführung besser zusammenpassen.

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Fassadendämmung Altbau – Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Förderung für Fassadendämmung?

Für eine Fassadendämmung als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle gibt es über das BAFA in der Regel 15 Prozent Zuschuss. Mit individuellem Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, steigt der Zuschuss auf 20 Prozent, wenn die Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt wird.

Was hat es mit dem Sanierungsfahrplan, iSFP, auf sich?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Konzept, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet und sinnvolle Sanierungsschritte festlegt. Für Eigentümer ist er besonders interessant, weil er den BAFA-Zuschuss bei förderfähigen Einzelmaßnahmen von 15 auf 20 Prozent erhöhen kann.

Was ist ein Energieeffizienz-Experte?

Ein Energieeffizienz-Experte ist ein zugelassener Fachplaner für energetische Sanierungen. Bei BAFA- und KfW-Förderungen prüft er den geplanten Aufbau, erstellt technische Förderunterlagen und bestätigt nach Abschluss, dass die Maßnahme die Vorgaben erfüllt.

Welche Fehler kosten mich die Förderung für Fassadendämmung?

Die häufigsten Fehler sind ein zu früher Auftrag, fehlende Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder ein Dämmaufbau, der die Fördervorgaben nicht erfüllt. Auch unklare Rechnungen oder fehlende Nachweise können dazu führen, dass die Förderung nicht ausgezahlt wird.

Welche Fassadendämmung-Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind nicht nur Dämmstoffe, sondern auch notwendige Arbeiten rund um die energetische Maßnahme. Dazu können Handwerkerleistungen, Gerüst, Vorarbeiten, Anschlüsse, Putzaufbau und weitere Umfeldmaßnahmen gehören, wenn sie direkt zur förderfähigen Fassadendämmung zählen.

Wie unterstützt Laubinger & Russ bei der Förderung für Fassadendämmung?

Laubinger & Russ ersetzt keinen Energieeffizienz-Experten und stellt keinen offiziellen Förderantrag. Der Fachbetrieb prüft aber die Fassade vor Ort, benennt die geplanten Arbeiten nachvollziehbar und erstellt ein Angebot, das Eigentümer und Energieberater für die weitere Förderplanung nutzen können.

Wann sollte ich Laubinger & Russ vor einer Fassadendämmung einbinden?

Sie sollten Laubinger & Russ zur Fassadendämmung einbinden, bevor Sie Handwerkerleistungen verbindlich beauftragen. So lassen sich Fassadenzustand, Anschlussdetails, Dämmart und mögliche Kostenpositionen früh klären, bevor der Förderweg mit Energieberater, BAFA, KfW oder Steuerberatung abgestimmt wird.

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